Trepppenlifte finanzieren
Ein Treppenlift ist nicht gerade die billigste Anschaffung die man sich vorstellen kann. Viele Menschen sind jedoch auf einen solchen angewiesen. Gibt es also Möglichkeiten für Finanziell ,,schwächere‘‘ Menschen einen Treppenlift zu erwerben?
Da die Anschaffung eines Treppenliftes in Deutschland eine private und nicht als Hilfsmittel anerkannte Anschaffung ist, wird die Finanzierung von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Bei privaten Versicherungen ist das maßgeblich von den im Vertrag vereinbarten Leistungen abhängig. Ganz alleine gelassen wird man aber nicht. Es gibt einige andere Anlaufstellen die eine Treppenlift Finanzierung doch ermöglichen können. Laut Gesetzgeber - §40 Absatz SGB II – wird ein staatliche Zuschuss gewährleistet, wenn der Antragsteller Pflegestufe 1,2 oder 3 besitzt. In diesem Fall beträgt die maximale Finanzierung derzeit bei 2557€ . Um eine solche Unterstützung zu beantragen, wendet man sich an Berufsgenossenschaften (im besonderen Maße, wenn die Anschaffung wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich geworden ist), das Sozialamt, Die Agentur für Arbeit oder Pflegeversicherungen. Auch Steuerlich ist eine zumindest teilweise Absetzung möglich. Ist der Treppenlift aufgrund einer Unfall-bedingten Behinderung notwendig, so übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten einer Anschaffung. Wenn alle Anträge scheitern lohnt manchmal auch die Anfrage in der Kommune oder der Landesversicherungsanstalt. Wenn auch das aus irgendwelchen Gründen nicht funktioniert, wendet man sich am besten an eine Wohnberatung.
Wohnberatungs-Gesellschaften bieten Beratungen bei der Beantragung kostengünstiger Kredite an. Eine Treppenlift Finanzierung ist also durchaus möglich. Die Einstufung in den Pflegestufen 1,2 und 3 erleichtert die Anschaffung eines Treppenliftes erheblich. Doch auch ohne solche ist die Finanzierung möglich. Man sollte nur keine Möglichkeit auslassen.